Startseite » Case Studies » Härtestabilisatoren und Korrosionsschutz für die Dampferzeugung
Als Regeln der Technik zur Dampfkesselverordnung wurden die Technischen Regeln für Dampfkessel herausgegeben. Die TRD gibt dem Betreiber allgemeine Anweisungen für den Betrieb von Kesseln. Nach den Regeln TRD 611, TRD 612, VdTÜV-/AGFW-Merkblatt (TCh 1466/FW 510), TÜV-Richtlinien, VGB Richtlinien, DIN EN 12953-10:2003, DIN EN 12952-12:2003 und DIN EN 285 dürfen Dampf- und Heisswassererzeuger «nur mit entsprechend aufbereitetem Speisewasser» betrieben werden. Darunter versteht man ein Wasser, mit dem ein korrosions- und belagfreier Kesselbetrieb möglich ist, und das den verbindlichen Anforderungen entspricht.
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